Einzeltitel

 

Feuerbach Kaspar Hauser

Paul Johann Anselm Feuerbach
Kaspar Hauser

Beispiel eines Verbrechens
am Seelenleben des Menschen

104 Seiten, Hardcover mit Schutzumschlag
Mit 6 Abbildungen
Format: 13,5 x 21,5 cm
Euro 28,00 [D]
ISBN 978-3-96662-485-5

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Der Begründer der modernen deutschen Strafrechtslehre als Rechtsvertreter und Vormund des Kaspar Hauser

 


Zum Text

Sein ganzes Wesen und Benehmen zeigte an ihm ein kaum zwei- bis dreijähriges Kind in einem Jünglingskörper. Die meisten dieser Polizeimänner waren nur darüber geteilt, ob man ihn für einen Blöd- oder Wahnsinnigen oder für einen Halbwilden halten solle. Der eine und andere meinte jedoch: es wäre wohl möglich, daß in diesem Buben ein feiner Betrüger stecke, eine Meinung, welche durch folgenden Umstand einen nicht geringen Schein für sich gewann. Man kam auf den Einfall, zu versuchen, ob er vielleicht schreiben könne, gab ihm eine Feder mit Tinte, legte einen Bogen Papier vor ihm hin und forderte ihn auf, zu schreiben. Er schien darüber Freude zu bezeigen, nahm die Feder nichts weniger als ungeschickt zwischen seine Finger und schrieb zu aller Anwesenden Erstaunen, in festen, leserlichen Zügen den Namen: Kaspar Hauser.

Der Neusatz des Textes folgt der Ausgabe Ansbach 1832, erschienen im Verlag J. M. Dollfuß. Die Rechtschreibung wurde behutsam der Alten deutschen Rechtschreibung angepaßt.

Der Autor

Feuerbach

Paul Johann Anselm Feuerbach (1775-1833), Rechtsgelehrter und Kriminalist, gilt als Begründer der modernen deutschen Strafrechtslehre. Ab 1792 studierte er an der Universität Jena Philosophie, dann die Rechte. Nach der Habilitation 1798 arbeitete er als Privatdozent. 1795 wurde er zum Doktor der Philosophie, 1799 zum Doktor der Rechte promoviert. Im Jahr 1801 erhielt er an der Universität von Jena eine außerordentliche Professur der Rechte, bald darauf die ordentliche Professur. 1802 folgte er dem Ruf der Universität Kiel. 1804 wechselte er an die Universität Landshut, wo er den Auftrag bekam, den Entwurf zu einem bayerischen Strafgesetzbuch auszuarbeiten. Daraufhin wurde er 1805 als Geheimer Referendar in das Ministerialjustiz- und Polizeidepartement nach München versetzt, 1806 zum ordentlichen Mitglied jenes Departements und 1808 zum Wirklichen Geheimen Rat ernannt. Bereits 1806 tat Feuerbach durch seinen Entwurf zur Abschaffung der Folter den ersten Schritt zur Beseitigung der Mißstände in der bayerischen Kriminaljustiz. Eine wesentliche Verbesserung der Rechtspflege begründete das von ihm entworfene neue Strafgesetzbuch für das Königreich Bayern (München 1813). Es galt, wenn auch mit einigen Änderungen, bis zum Inkrafttreten des Strafgesetzbuchs für das Königreich Bayern von 1861. Gleichzeitig arbeitete Feuerbach seit 1807 auf königlichen Befehl den Code Napoléon in ein Bürgerliches Gesetzbuch für Bayern um. 1814 wurde er zum zweiten Präsidenten des Appellationsgerichts in Bamberg, 1817 zum ersten Präsidenten des Appellationsgerichts für den Rezatkreis in Ansbach und 1821 zum Wirklichen Staatsrat befördert. [Wikipedia]

Beschreibung der Person Kaspar Hauser

Kaspar_Hauser

Kaspar Hauser – diesen Namen hat er bis jetzt beibehalten – trug, als er nach Nürnberg kam, auf dem Kopf einen runden mit gelber Seide gefütterten mit rotem Leder besetzten etwas groben Filzhut von städtischer Form, in welchem das halbausgekratzte Bild der Stadt München zu sehen ist. Die Zehen seiner nackten Füße sahen aus ganz zerrissenen ihm nicht anpassenden mit Hufeisen und Nageln beschlagenen Halbstiefeln mit hohen Absätzen hervor. Um seinen Hals war eine schwarzseidene Halsbinde geschlungen. Über einem groben Hemde und einer schon ausgewaschenen rotgetupften zeuchenen Weste trug er eine grautuchene Jacke, welche die Bauersleute Janker oder Schalk zu nennen pflegen, welche aber, wie sich erst später bei genauerer Betrachtung und nach Untersuchung von Sachverständigen ergab, der Schneider ursprünglich zu keiner Bauernjacke zugeschnitten hatte; sie war ehemals, wie schon der liegende Kragen zeigt, ein Frack, dem man die Hinterteile abgeschnitten und dessen obere Hälfte eine der Schneiderei unkundige Hand mit groben Stichen wieder zusammengeheftet hatte. Auch die etwas feineren gleichfalls grautuchenen Pantalons, wie Reithosen zwischen den Beinen mit demselben Tuche besetzt, gehörten wohl ursprünglich eher einem Bedienten, Reitknecht oder Förster und dergl. als einem Bauern. Kaspar trug ein weißes, rotgegittertes Schnupftüchlein bei sich, mit den Buchstaben K. H. rot gezeichnet. Außer einigen blau und weiß geblümten Lappen, einem deutschen Schlüssel und einem Papier mit etwas Goldsand – den wohl niemand in Bauernhütten sucht – fand sich in seiner Tasche ein kleiner hörnener Rosenkranz und ein ziemlicher Vorrat geistlichen Segens; nämlich außer geschriebenen katholischen Gebeten mehrere geistliche Druckschriften, wie sie häufig im südlichen Deutschland, zumal an Wallfahrtsorten, der gläubigen Menge für gutes Geld geboten werden. [Bildquelle: Wikipedia]

 

 


 

 

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