
Rudolf Hirzel
Themis, Dike und Verwandtes
Ein Beitrag zur Geschichte der Rechtsidee
bei den Griechen
452 Seiten, Hardcover mit Schutzumschlag
Format 13,5 x 21,5 cm
Euro 58,00 [D]
ISBN 978-3-96662-586-9
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Ein Standardwerk zur antiken Rechtsgeschichte
Zum Text
Die klassischen Denker der Griechen, wie wir sehen, haben es vermieden von Gesetzen der Natur im eigentlichen Sinne des Wortes zu reden, wie sehr sie übrigens in derselben das Walten von Nothwendigkeiten anerkannten. Vor allem aber die Voraussetzung, die der Zusammenfassung des menschlichen und Naturgesetzes unter einen höheren Begriff zu Grunde liegt, daß nämlich die Vorstellung von beiden sich unabhängig gebildet habe, hat sich uns als hinfällig erwiesen; die historische Betrachtung hat vielmehr gezeigt, daß wenigstens im griechischen Geistesleben Gesetz und Rechte nicht selbständig oder gar zuerst an der Natur entdeckt sondern lediglich aus dem menschlichen Leben auf sie übertragen worden sind, daß daher bei aller Verschiedenheit des Inhalts der Menschen- und Naturgesetze der formale Begriff beider als identisch galt, d. h. beide mehr oder minder deutlich als der Ausdruck eines intelligenten Willens vorgestellt oder gefühlt wurden.
Reprint der Ausgabe von 1907, erschienen im S. Hirzel Verlag, Leipzig
Der Autor
Rudolf Hirzel (1846-1917), klassischer Philologe, lehrte als Professor in Leipzig (1877-1886) und Jena (1886-1917) . Er studierte Klassische Philologie in Heidelberg, Göttingen und Berlin, wo er 1868 bei Moriz Haupt promovierte. Nach Militärdienst und Kriegsdienst erfolgte 1871 seine Habilitation an der Universität Leipzig mit einer Studie Über das Rhetorische und seine Bedeutung bei Plato. Hirzel war von 1877 bis 1886 außerordentlicher Professor in Leipzig. 1886 ging er als außerordentlicher Professor nach Jena. 1888 wurde er dort ordentlicher Professor. Im Wintersemester 1895/96 war er Rektor der Universität Jena. Hirzel war Mitglied der Sächsischen Akademie der Wissenschaften (1896) und korrespondierendes Mitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften (1911). 1913 wurde ihm der Ehrendoktor der Universität Leipzig verliehen. Der Klassisch-Philologische Verein zu Jena im Naumburger Kartellverband ernannte ihn zum Ehrenmitglied.
Zitate aus dem Text
Aus der Verehrung von Recht und Gesetz sind schon früh im künstlerischen Geiste der Griechen zwei hehre Göttergestalten entsprungen, Themis und die jüngere, aber gewaltigere Dike. Was Recht und Gesetze für das menschliche Leben bedeuten, empfanden die Griechen, wie es scheint, besonders stark: denn so natürlich es war und daher den verschiedensten Völkern gemeinsam, auch den Segen aller rechtlichen Ordnung von den Gebern alles Guten, den Göttern, abzuleiten, so blieb doch, diese Ordnung selber mit persönlichem Leben zu erfüllen und den höchsten Gottheiten an die Seite zu stellen, allein dem Volke vorbehalten,1) dem man vor andern bis in unsere Zeit hinein den Charakter eines Rechtsvolks abgesprochen hat, und die römischen Juristen alter und neuer Zeit wurden daher durch eine eigenthümliche Laune des Schicksals genöthigt sich ihre Patronin im hellenischen Olymp zu suchen. Unter die olympischen Götter hat die Themis schon Homer aufgenommen. Ja Neueren erschien sie in ihrer Götterwürde so alt, dass sie dieselbe für das Ursprüngliche hielten, also nicht die Göttin sich durch Personification aus dem Begriff herausgewachsen dachten, sondern umgekehrt in dem Worte θέμις einen durch Metonymie abgenutzten Götternamen sahen.
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