Thomas Hobbes
Naturrecht und allgemeines Staatsrecht
in den Anfangsgründen
Mit einer Einführung von Ferdinand Tönnies
Übersetzung von J. Heinrich Hennings,
Ferdinand Tönnies und Elsa Boysen
248 Seiten, Hardcover mit Schutzumschlag
Mit 1 Abbildung
Format 13,5 x 21,5 cm
Euro 38,00 [D]
ISBN 978-3-96662-482-4
LIEFERBAR
Ein spät entdeckter und edierter Text, der den »Leviathan« vorweg nimmt, doch viel kürzer und prägnanter daherkommt
Zum Text
Unbedingt darf ich darauf Anspruch machen, dies kleine Werk des berühmten Verfassers für die Literatur erst hergestellt zu haben. Und es ist ein Werk von klassischem Werte. Es ist die erste Darstellung des abstrakten rationalen Naturrechts und der epochemachenden naturrechtlichen Staatslehre; ausgezeichnet durch Knappheit, Bündigkeit und Klarheit, ungeachtet seiner antirevolutionären und dadurch auch für die politische Geschichte merkwürdigen Absicht und Bestimmung ein ebenso revolutionäres Werk wie sein Gegenstand, der moderne Staat, als die revolutionäre Gewalt im Bunde mit dem modernen Kapitalismus sich erhoben und durchgesetzt hat: der rationale Kollektivwille zum Schutze und zur Bändigung der vielen einander widerstreitenden rationalen, d. h. mit allen gesetzlich möglichen Mitteln auf ihren Vorteil und ihren Gewinn abzielenden Einzelwillen, der »Gesellschaft«. –. [Aus der Einführung des Herausgebers]
Der Neusatz des Textes folgt der Ausgabe Berlin 1926, erschienen im Verlag Reimar Hobbing. Die Rechtschreibung wurde behutsam der Alten deutschen Rechtschreibung angepaßt.
Zum Autor
Thomas Hobbes (1588-1679), englischer Mathematiker, Staatstheoretiker und Philosoph, ist neben John Locke und Jean-Jacques Rousseau einer der bedeutendsten Theoretiker des sogenannten Gesellschaftsvertrags. Mit vierzehn Jahren begann er sein Studium an der Universität Oxford , wo er 1603 bis 1607 vor allem Logik und Physik studierte. Nach seinem Bachelor-Abschluß 1608 wurde er Hauslehrer bei der adligen Familie Cavendish. Seine Erziehertätigkeit in Adelsfamilien verschaffte ihm die Möglichkeit zu ausgedehnten Reisen und Kontakt zu führenden Politikern und Denkern seiner Zeit. Auf den Auslandsreisen lernte er in Pisa Galileo Galilei kennen. Ferner schloß er auf seinen Reisen Bekanntschaft mit René Descartes, Marin Mersenne und Pierre Gassendi. Während seiner dritten Europareise als Erzieher entwickelte Hobbes den Plan, seine Philosophie aus drei systematisch aufeinander aufbauenden Teilen zu konstruieren: der Lehre von der körperlichen Substanz (de corpore), der Lehre vom Menschen im Naturzustand (de homine) und schließlich die Lehre vom Menschen in der Gesellschaft (de cive). Die politische Entwicklung in England zerschlug jedoch Hobbes’ Pläne eines systematischen Aufbaus seiner Sozialphilosophie. In den Jahren 1603 bis 1629 verschärften sich die Spannungen: Die absolutistischen Vorstellungen der Könige Jakob I. und Karl I. brachten sie in Gegensatz zum Landadel und zum Bürgertum der Handelsstädte. Karls Versuch, dem calvinistischen Schottland die anglikanische Kirchenordnung aufzuzwingen, führte zu einem Aufstand der Schotten und zur ersten militärischen Niederlage des Königs. Karl I. sah sich 1640 gezwungen, das Parlament einzuberufen, das Steuermittel für den Krieg bewilligen sollte. Hobbes hatte sich im Streit zwischen Krone und Parlament anonym für den König und gegen das Unterhaus eingesetzt und mußte deshalb 1640 nach Frankreich ins Exil fliehen. Mit seinem Werk »De cive« versuchte Hobbes erneut, Einfluß auf die Entwicklung in England zu Gunsten einer absolutistischen Monarchie auszuüben. Wie auch später im »Leviathan« (1651) argumentierte er für die Übertragung aller Gewalt auf einen souveränen Herrscher. Nach der Veröffentlichung seines Hauptwerks, des »Leviathan«, wurde Hobbes in England wegen des angeblich atheistischen und häretischen Charakters seines Werks vielfach von Seiten der Kirche, des Adels und von Privatpersonen angefeindet. In den Jahren 1655 und 1658 erschienen »De corpore« und »De homine«, die beiden fehlenden Teile seines Systems. Nach der Großen Pest und dem Brand von London sah er sich Verfolgungen durch anglikanische und presbyterianischen Kreise ausgesetzt. Dank einflußreicher Freunde gelang es Hobbes indes, die gegen ihn gerichteten Intrigen unversehrt zu überstehen. Dennoch lebte er bis zu seinem Tod in gesicherten und komfortablen Verhältnissen auf einem Landsitz der befreundeten Familie Cavendish. In seinem Todesjahr 1679 setzte ein starkes Parlament seine Vorstellungen der Habeas-Corpus-Regel gegen Karl II. durch. Hobbes starb im seinerzeit ungewöhnlich hohen Alter von 91 Jahren. [Quelle: Wikipedia]
Der Herausgeber und Übersetzer
Ferdinand Tönnies (1855-1936), deutscher Soziologe, Nationalökonom und Philosoph, wurde mit seinem 1887 erschienenen Hauptwerk »Gemeinschaft und Gesellschaft« zum Begründer der Soziologie in Deutschland. Schon als Schüler war er Korrekturgehilfe des Dichters Theodor Storm, mit dem ihn eine lebenslange Freundschaft verband. Bereits mit 16 Jahren machte er Abitur in Husum, mit 22 Jahren wurde er mit einem philologischen Thema in Tübingen promoviert. Im Alter von 25 Jahren habilitierte er sich mit einer Arbeit über Leben und Werk des Thomas Hobbes an der Universität zu Kiel. Dieser Universität blieb er zeitlebens als Hochschullehrer verbunden, anfangs 27 Jahre als Privatdozent, weil die Ernennung zum Professor von der preußischen Kultusbürokratie blockiert wurde. Von 1909 bis 1933 war Tönnies Professor in Kiel, seit 1916 als Emeritus. 1921 übernahm er einen Lehrauftrag für Soziologie, der 1933 mit seiner Entlassung aus dem Beamtenverhältnis durch die nationalsozialistischen Machthaber endete. Zudem war er von 1909 bis 1933 Präsident der Deutschen Gesellschaft für Soziologie. In der Weimarer Republik war Tönnies die repräsentative Figur der deutschen Soziologie, sein Buch »Gemeinschaft und Gesellschaft« wurde zum Bestseller. Der von ihm erarbeitete Gemeinschaftsbegriff wurde jedoch von Jugendbewegung und Nationalsozialisten mißbräuchlich verwendet und mit der Bezeichnung Volksgemeinschaft verfälscht. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde es in der deutschen Soziologie still um Tönnies. Erst ab 1980 schuf die Kieler Ferdinand-Tönnies-Gesellschaft neue Perspektiven der wissenschaftlichen Beschäftigung mit ihrem Namensgeber.
Inhalt
Vorwort
Einführung
Erster Teil: Betrifft Menschen als natürliche Personen
Über die Fähigkeiten des Erkennens
I. Einleitung
II. Die Ursache der Empfindung
III. Über Vorstellung und ihre Arten
IV. Über die verschiedenen Arten geistiger Tätigkeit
V. Über Namen, Denken und Diskurs der Zunge
VI. Über Kenntnis, Meinung und Glaube
Über die Fähigkeiten der Bewegung
VII. Lust und Schmerz, Gut und Übel
VIII. Die Freuden der Sinne. Ehre
IX. Die Affekte
X. Über die Unterschiede zwischen den Menschen in ihrer Fähigkeit zu erkennen und die Ursache
XI. Welche Vorstellungen und Affekte die Menschen haben bei den Namen von übernatürlichen Dingen
XII. Wie durch Überlegung aus Affekten die menschlichen Handlungen hervorgehen
XIII. Wie durch die Sprache die Menschen auf die Seele von einander wirken
Über die Lage der Menschen in bloßer Natur
XIV. Stand und Recht der Natur
XV. Entäußerung natürlichen Rechts durch Gabe und Vertrag
Von natürlichen Gesetzen
XVI. Einige Gesetze der Natur
XVII. Andere Gesetze der Natur
XVIII. Bestätigung derselben aus Gottes Wort
XIX. Über die Notwendigkeit und Definition eines politischen Körpers
Zweiter Teil: Betrifft Menschen als einen politischen Körper
Über die Erzeugung und die Arten der Regierung
I. Über die Erfordernisse für die Verfassung eines Gemeinwesens
II. Über die drei Arten von Gemeinwesen
III. Über die Macht von Herren
IV. Über die Macht von Vätern und ein patriarchalisches Königtum
V. Die Mängel der verschiedenen Arten von Regierung verglichen
Daß Entscheidung von Streitigkeiten in der Religion von der souveränen Gewalt abhängt
VI. Daß Untertanen nicht verpflichtet sind, ihren privaten Urteilen in Religionsstreitigkeiten zu folgen
VII. Daß Untertanen nicht verpflichtet sind, dem Urteil irgendeiner Autorität in Religionsstreitigkeiten zu folgen, die nicht abhängig ist von der souveränen Gewalt
VIII. Über die Ursachen der Rebellion
IX. Aber die Pflicht derer, die souveräne Gewalt besitzen
X. Aber das Wesen und die Arten von Gesetzen
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